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Alt 10.04.2016, 16:04
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Zitat von Thai-Man Beitrag anzeigen
Ist es nicht so, dass ein eventueller Einstieg eines Investors erst per Mitgliederentscheid auf einer JHV entschieden werden kann?
Sollte dem so sein, so müsste erstens Werbung für derartige Modelle gemacht werden, sodass ein solches Vorhaben doch erst eintreten könnte, wenn dem statt gegen wird?
Richtig. Der Verkauf von GmbH-Anteilen muss von der Mitgliederversammlung abgenickt werden. Und zwar von 75% der Anwesenden. Oder der abgegebenen Stimmen? Da bin ich mir nicht so sicher.

Immerhin handelt es sich um die wohl wichtigste Entscheidung in der Geschichte der Alemannia. Denn sollte ein vereinsfremder Gesellschafter nach dem Aus der 50+1-Regelung (und das wird über kurz oder lang kommen) die Mehrheit der Anteile besitzen, könnte er im Zweifel schalten und walten wie er wollte. Er könnte sogar die GmbH völlig losgelöst vom Verein führen. Unsere Alemannia wäre dann nur noch ein Minderheitsgesellschafter, dessen Wort kein Gewicht mehr hätte. Was die Mitglieder dann auf der JHV beschließen oder bejammern würden, müsste den Investor keinen Jota interessieren. Wäre ja sein Laden. Mit Alemannia hätte das dann höchstens symbolisch etwas zu tun. Wenn überhaupt.

Insofern wäre es sehr sinnvoll, die entsprechenden Gesellschafterverträge vor der Abstimmung zu kennen. Und zwar erstens in ihrer Gesamtheit und zweitens ohne so genannte geheime Nebenabsprachen.

Darüber hinaus kann man den Verantwortlichen nur raten, auf der JHV eine ordentliche und auch ausführliche Aussprache der Mitglieder zuzulassen. Mit Rede und Gegenrede. Auch, wenn das Ganze dann länger dauern würde als so manchem Würstchenesser in der ersten Reihe lieb sein könnte. Denn es muss den Mitgliedern, also den Nocheigentümern, dringend möglicht gemacht werden, sich ein umfassendes Meinungsbild zu formen, bevor sie ihr "Eigentum" abgeben. Eine Fresst-oder-Stirbt-Abstimmung möglichst noch per Handakklamation darf es zu diesem Thema nicht geben. Die Entscheidung, die dort getroffen wird, ist endgültig, unverrückbar und unreparierbar.
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