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Alt 27.01.2016, 11:29
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Zitat von Bavarian Offside Beitrag anzeigen
Zum ersten Teil: er schreibt:
Einige im Forum sind mMn, mit ihre Postings nicht ganz unschuldig daran.

Zum 2. Teil: da es eine GmbH ist, müsste man mal im Bundesanzeiger blättern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Publizit%C3%A4tspflicht


Aber da Blackthorne das so dankenswerterweise geschrieben hat, muss es wohl für die Alemannia GmbH eine Sonderregelung geben, die dort noch nicht erwähnt ist

EDIT:Scheizse, ihr habt Recht....es fehlen mindestens 2 Stück. Das ist dann aber echt nicht gut!
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

Udo, der dir außerordentlich dankt, dass du der Beweis für Unreflektierbarkeit bis (nehme ich mit einer dicken Entschuldigung zurück!!!)
Interessant sind da ja wohl nur der Abschluss für 2015 und mit erheblichen Einschränkungen der für 2014, weil bis Ende Januar 2014 ohnehin das Insolvenzverfahren lief. Für die Veröffentlichung von 2015 hat die GmbH noch fast ein Jahr Zeit, und selbst die Veröffentlichung des 2014er-Abschlusses ist "nur" einen Monat überfällig, was in der Praxis auch alles andere als außergewöhnlich ist. Ist daher aus meiner Sicht alles im normalen Rahmen (was natürlich nicht heißt, dass es im Fall der Veröffentlichung nicht zu negativen Überraschungen kommen könnte...).
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tivolino (27.01.2016)