Einzelnen Beitrag anzeigen
  #819  
Alt 27.01.2016, 07:03
ich_und_er ich_und_er ist offline
Neuling
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 4
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Arbeitsvertrag

Zitat:
Zitat von Flamebird Beitrag anzeigen
Nein, braucht es nicht.

Ich weiß nicht, als was du arbeitest, aber im Regelfall ist in jedem Arbeitsvertrag eine Klausel, dass du nur für berufsübliche Dinge eingesetzt werden darfst.
Eine Erzieherin muss mit dem anvertrauten Kind zum Klo gehen, darf auch mal den "Igel am Stiel" benutzen, muss aber nicht das Klo putzen.
Eigentlich OT und eigentlich lese ich hier nur und schreibe nicht, aber:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...trag_standard/

Zitat:
Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.
Und nicht im Spielerkader zu sein trifft doch regelmäßig jemanden. Auf der Tribüne sitzen ist also eher nicht unzumutbar. Und entspricht doch im Grunde unser aller Fähigkeiten

Viele Grüße
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu ich_und_er für den nützlichen Beitrag:
chris2010 (27.01.2016)