Thema: Aufsichtsrat
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Alt 15.01.2016, 14:11
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Zitat:
Zitat von Pratsch-Gelb Beitrag anzeigen
Aus dem Link:
Die vakante Stelle im Vorstand wird in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat derzeit nicht neu besetzt.

Aus der Satzung:
11.1. Das Präsidium ist der Vorstand des Vereins und besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsidenten), dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsidenten), dem Schatzmeister und bis zu 2 weiteren Mitgliedern. Es hat mindestens 3 Mitglieder. Seine endgültige Zahl bestimmt die Mitgliederversammlung.


Die Jungs denken auch an alles...
Ergänzend:

13.8 Scheidet ein Präsidiumsmitglied während der laufenden Amtsperiode aus, so bestimmt der Verwaltungsrat nach Anhörung des Präsidiums, ob das unbesetzte Amt in der laufenden Amtsperiode neu besetzt werden soll. Es muss neu besetzt werden, wenn das Präsidium durch das Ausscheiden seine in § 11.1 dieser Satzung festgelegte Mindestzahl unterschreitet.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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