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Zitat von Aquisgran
Vollständigkeitserklärungen sind vom Abschlussprüfer - in der Regel also den mit der Prüfung (z. B. des Jahresabschlusses) beauftragten Wirtschaftsprüfern - eingeholte Versicherungen der geprüften Unternehmungen über die Vollständigkeit der von ihnen erteilten Auskünfte und Nachweise und sind Teil der (Jahresabschluss-) Prüfung. Vollständigkeitserklärungen entbinden die Prüfer jedoch nicht von Prüfungshandlungen.
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Kein Wirtschaftsprüfer unterschreibt den Abschluss ohne diese Vollständigkeitserklärung und die DFL erwartet das ebenfalls, weil sie ja die Lizenz im Grunde nur erteilen, wenn sie ALLE Fakten kennen. Ich kann mich bei Kraemer an mindestens einen Zeitungsartikel erinnern, in dem drin stand, dass die Stadt von ihm diese Erklärung braucht, um entscheiden zu können. Offenbar hat er das damals raus gezögert bzw versucht, um die Erklärung rum zu kommen. Warum, das kann man sich ja vorstellen.