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Alt 25.05.2008, 18:52
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Ich bin nicht so sicher...

Zitat:
Zitat von Bucki Beitrag anzeigen
Ja ist das denn überhaupt in unserem Sinne, daß der AR plötzlich eine gerade Zahl an Mitgliedern hat?
In unserem Sinne und im Sinne des Gesetzgebers sicherlich nicht: da sollte die Zahl immer "krumm" und durch 3 teilbar sein (9, 15,...) oder bei geraden Zahlen, die durch 3 teilbar sind (6, 12,...) hat der AR-Vorsitzende 2 Stimmen, das ist so.

Die jetztige Konstellation ist gesetzlich nicht vorgesehen... Der AR-Vorsitzende hat aber trotzdem dann das Ausschlagsrecht, also 2 Stimmen, glaub ich jedenfalls...

Aus diesem Grunde kann ein AR-Mitglied lt. GmbH-Vertrag eigentlich auch nur schriftlich und in einer Frist von einem Monat zurücktreten, damit der Verwaltungsrat die Zeit findet, einen Nachfolger zu benennen, der dann auf der nächsten Mitgliederversammlung (nach-)gewählt werden muss/ bestätigt werden muss.

Bin mal gespannt, ob das passieren wird...

Zitat:
Es gibt doch sicherlich auch in diesem Gremium Situationen, die eine Abstimmung nach sich ziehen könnte.
Das soll vorkommen, ja...

Zitat:
Was ist bei einer Stimmengleichheit? Hat da das letzte Wort der AR-Vorsitzende? Das würde mir persönlich nicht so gefallen.
Ob es gefällt oder nicht, diese Regelung ist legal. Zumindest wie oben beschrieben. Aber eigentlich muss bei uns der AR "aufgefüllt" werden.

Klööss
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