Zitat:
Zitat von Bucki
Ja ist das denn überhaupt in unserem Sinne, daß der AR plötzlich eine gerade Zahl an Mitgliedern hat?
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In unserem Sinne und im Sinne des Gesetzgebers sicherlich nicht: da sollte die Zahl immer "krumm" und durch 3 teilbar sein (9, 15,...)
oder bei geraden Zahlen, die durch 3 teilbar sind (6, 12,...) hat der AR-Vorsitzende
2 Stimmen, das ist so.
Die jetztige Konstellation ist gesetzlich nicht vorgesehen... Der AR-Vorsitzende hat aber trotzdem dann das Ausschlagsrecht, also 2 Stimmen, glaub ich jedenfalls...
Aus diesem Grunde kann ein AR-Mitglied lt. GmbH-Vertrag eigentlich auch nur schriftlich und in einer Frist von einem Monat zurücktreten, damit der Verwaltungsrat die Zeit findet, einen Nachfolger zu benennen, der dann auf der nächsten Mitgliederversammlung (nach-)gewählt werden muss/ bestätigt werden muss.
Bin mal gespannt, ob das passieren wird...
Zitat:
Es gibt doch sicherlich auch in diesem Gremium Situationen, die eine Abstimmung nach sich ziehen könnte.
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Das soll vorkommen, ja...
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Was ist bei einer Stimmengleichheit? Hat da das letzte Wort der AR-Vorsitzende? Das würde mir persönlich nicht so gefallen.
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Ob es gefällt oder nicht, diese Regelung ist legal. Zumindest wie oben beschrieben. Aber eigentlich muss bei uns der AR "aufgefüllt" werden.
Klööss