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Alt 21.05.2008, 14:04
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Zitat:
Zitat von dizoe Beitrag anzeigen
Ich zitiere einmal die Satzung:
3) (...) Die Einladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladungen 20 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Post unter der letzten, dem Verein bekannten Mitgliederanschrift, aufgegeben worden sind.

Das bedeutet, daß die Einladungen spätestens morgen bei der Post aufgegeben sein müssen.
Da morgen Feiertag ist, weiß ich allerdings nicht, ob sich diese Frist dann verlängert (also heute raus müssen) oder verkürzt (d.h. Freitag)?
Zählst du den Tag der Versammlung mit, so ist der letzte Aufagbetag der heutige 21. Mai.

Im Grunde ist das aber "latte" ob einen Tag früher oder später...

Interessanter ist da schon, dass die Mitglieder zum Studium und zur Einarbeitung in das komplette Satzungsentwurfgebilde rund 18 bis 20 Tage Zeit haben, die an seiner seit 6 (!) Monaten andauernden Ausarbeitung beteiligten Mitglieder des Aufsichtsrates aber für eine Nichtbehandlung plädieren, da sie sich mit der Thematik aus zeitlichen Gründen bisher nicht befassen konnten.

Glaubst du das?

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