Zitat:
Zitat von Marino
z
Ich meine aber, das wir eine Einladungsfrist von zwei Wochen für sie MV haben und damit wäre ja die Kuh vom Eis.
|
Ich zitiere einmal die Satzung:
3) Die Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.
Die Einladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladungen 20 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Post unter der letzten, dem Verein bekannten Mitgliederanschrift, aufgegeben worden sind.
Das bedeutet, daß die Einladungen spätestens morgen bei der Post aufgegeben sein müssen.
Da morgen Feiertag ist, weiß ich allerdings nicht, ob sich diese Frist dann verlängert (also heute raus müssen) oder verkürzt (d.h. Freitag)?