Einzelnen Beitrag anzeigen
  #14  
Alt 21.05.2008, 12:59
Benutzerbild von dizoe
dizoe dizoe ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.658
Abgegebene Danke: 899
Erhielt 220 Danke für 89 Beiträge
Zitat:
Zitat von Marino Beitrag anzeigen
z

Ich meine aber, das wir eine Einladungsfrist von zwei Wochen für sie MV haben und damit wäre ja die Kuh vom Eis.
Ich zitiere einmal die Satzung:

3) Die Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladungen 20 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Post unter der letzten, dem Verein bekannten Mitgliederanschrift, aufgegeben worden sind.


Das bedeutet, daß die Einladungen spätestens morgen bei der Post aufgegeben sein müssen.
Da morgen Feiertag ist, weiß ich allerdings nicht, ob sich diese Frist dann verlängert (also heute raus müssen) oder verkürzt (d.h. Freitag)?
__________________
Take 'em to Missouri, Matt
Mit Zitat antworten