Zitat:
Zitat von Rabauke12
nun, all die AR-Mitglieder, die ausgetreten waren mussten doch als ausgetreten registriert werden
wenn dass dann erst am 17.02 so eingetragen wurde.. ist das eben so
mein Austritt den ich am 06 Januar 2013 aus dem AR einer anderen GmbH vollzogen hatte wurde auch erst nach 4 Monaten so eingetragen, mit einem verzögerten Austrittsdatum von 2 Monaten.
|
Dir ist dabei aber schon bewusst, dass es ein großer Unterschied ist, ob Änderungen bei der Geschäftsführung etc. beim HR angemeldet werden oder ob eine Gesellschafterversammlung stattfindet und der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (vergleichbar mit der Satzung des TSV) geändert wird.
Wer war eigentlich Gesellschafter am 17.02.2014? Als AR war m.E. nur Dr. Terbrack aktiv. Wenn man die Kontroll- und Funktionsbeschränkungen der InsO nimmt, ist fraglich, wer hier wirklich was beschlossen hat. Wie dem auch sei, wegen einem Eintrag eines unbedeutenden AR-Wechsels wäre mein Störgefühl bei weitem nicht so ausgeprägt. Wenn Du Dir unter
www.unternehmensregister.de die Mühe machen willst, kannst Du auch die Einträge wegen AR-Wechseln in der Vergangenheit eindeutig identifizieren - die lesen sich ganz anders.
Grundsätzlich komme ich für mich aufgrund dieser Kenntnis wieder zu der Erkenntnis, dass ich es nicht nachteilig fände, wenn die Gesellschaftsverträge aller Tochtergesellschaften sowie die Geschäftsordnungen des AR, des VR und des WA ganz oder zumindest in den bedeutenden Passagen von der Mitgliederversammlung abgesegnet werden würden und als Anlage jeweils Bestandteil der Satzung des TSV werden würden, wenn nicht gravierende rechtliche (nicht subjektive) Gründe dagegen sprechen würden.