Zitat:
Zitat von Urbi et orbi
Ich glaube, ab 16 ist man wahlberechtigt.
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Nr. 6.4 der Satzung:
Mitglieder erhalten nach Vollendung des 16. Lebensjahres das
aktive (= man darf wählen), nach Vollendung des 18. Lebensjahres das
passive Wahlrecht
(= man kann gewählt werden).