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Alt 05.09.2013, 10:23
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Ganz einfach: Vereinsausschluss, damit wir ihn und seinesgleichen bei der nächsten Versammlung nicht wiedersehen. Dafür muss man nicht mal die Satzung ändern; die gibt das schon jetzt locker her. Paragraph 8:

Die Mitgliedschaft erlischt:
"...wenn ein Mitglied innerhalb oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia homophob oder rassistisch äußert oder anderweitig sich homophob, rassistisch oder politisch-religiös extremistisch verhält, äußert oder sich zu erkennen gibt oder einer von den staatlichen Organen beobachteten Gruppierung angehört oder mit ihr sympathisiert."

In meiner grenzenlosen Naivität hatte ich allerdings gedacht, allseits als Karlsbanden-Anhänger bekannte Vereinsmitglieder seien bestimmt schon längst ausgeschlossen worden.
Das stimmt, so würde es wohl gehen.

Einigermaßen OT - und weg von der Karlsbande:

Ich habe damals, als ich mir im Vorfeld der Satzungsarbeit meine Gedanken gemacht habe, Bauchschmerzen bei diesem Absatz gemacht. Dass es so einen Absatz gibt, ist prima, wie wir gerade sehen. Grundsätzlich erlaubt das (aus meiner Sicht) dem Vorstand aber viel zu weitgehende Rechte in Bezug auf einen Ausschluss. Das liegt vor allem daran, dass hier - im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen - die Mitgliederversammlung einen Ausschluss nicht einmal nachträglich bestätigen muss.

Um mal ein halbkonkretes Beispiel zu nennen: Ich habe gewisse Sympathien für Gregor Gysi. Wenn ich ihn reden sehe, fühle ich mich immer unterhalten, und ich glaube, das geht vielen so. Wenn ich jetzt deswegen die sogenannte Linkspartei wählen würde, die in Bayern im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, würde ich auch mit einer von den staatlichen Organen beobachteten Gruppierung sympathisieren - das wäre ein Ausschlussgrund, wenn mich einmal jemand loswerden wollte.

Klar, das ist alles sehr, sehr theoretisch. Aber Satzungsarbeit ist theoretische Arbeit. Darum hatte und habe ich leichte Probleme mit diesem Passus. Das ändert nichts daran, dass er hier zweckdienlich sein könnte, auch wenn ich der Meinung bin, dass das Erscheinen der Herren auf der Versammlung nicht das zentrale Problem ist, das der Verein an dieser Stelle hat.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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MKD (11.09.2013)