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Alt 04.09.2013, 18:24
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Der Verein kann nicht auf Beschluss seiner Führung hin Mitglieder von der Versammlung ausschließen.
Dass es dazu noch kein juristisches Gutachten gibt, grenzt an ein Wunder. Da fehlte es einigen Eminenzen wohl schlicht an der Kreativität. Mit der Begründung, die seien ""unkollegial, unversöhnlich und spaltend" hätte man sich doch des ganzen Pack und Pöbel's entledigen können.
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