Zitat:
Zitat von Kiki13
Ist das Problem nicht vielmehr, dass hier das zivilrechtliche vor dem strafrechtlichen greifen müsste?
Mönning ist als Insolvenzverwalter ja verpflichtet, strafrechtlich relevante Vorgänge an die Staatsanwaltschaft zu melden. Derartige Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft ist sehr zeitraubend.
Nachdem Mönning die Insolvenz kurzfristig beenden will, müssten die "Schuldigen" Schadensersatz leisten, bevor sie strafrechtlich verurteilt wären. Eine Zahlung im Vorfeld käme doch somit einem Schuldeingeständnis gleich, oder?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer eine einvernehmliche Zahlung leisten wird, nur weil Mönning diese fordert.
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Nimm mal als Beispiel den Heyen. Der hat x-Millionen und hat reichlich auf die Nase bekommen. Ich glaube der bezahlt lieber einen Betrag x und ist aus der Sache raus, als das ganze in der Öffentlichkeit vor Gericht ausgetragen zu wissen. Schuld hat er so oder so, aus bestimmten Sachverhalten kommst Du halt nicht raus