Zitat:
Zitat von DerTivoli
Was meinst du denn damit? Was soll ich denn bitte lesen ausser dem Brief und dem Thread hier und nirgendwo wird - wurde zu meiner Frage - darüber aufgeklärt! Dass das ganze etwas zweideutig ausgedrückt ist merkt man ja, aber bei einem offiziellen Schreiben deute ich bei so etwas eher das nahe liegende! Da es allerdings wieder um unsere Alemannia geht ist Option 2 auch möglich und deshalb habe ich hier gefragt! Und siehe da, es ist Option 2!
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Das sind jetzt aber wirklich keine Alemannia-spezifischen Formulierungen. Die findest Du so auch im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz oder im Arbeitsrecht.
Mit deinem 16. Geburtstag beginnt dein 17. Lebensjahr. Demnach bist du mit dem 16. Geburtstag
über 16. Vor deinem Geburtstag warst du
unter 16.
Oder, da du ja eher Informatik-afin bist:
unter 16 Jahre ≙ Alter < 16
über 16 Jahre ≙ Alter
≥ 16