Zitat:
Zitat von Aix Trawurst
Mal eine ganz naive Frage an die Juristen:
Müsste sich die Klage nicht eigentlich gegen die Geschäftsführung richten und nicht gegen jemanden aus dem Aufsichtsrat?
Schließlich sind die Einnahmen aus dem Högertransfer doch Sache des alltäglichen Geschäftsbetriebs.
Und über derartige Einnahmen hatte doch (zumindest formal) keineswegs er Aufsichtsrat wirklich zu verfügen, sondern eben der Geschäftsführer.
Wie kommt es also, dass da jetzt aber ein Aufsichtsratsmitglied wegen Veruntreuung angeklagt werden kann?
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Hier handelt es sich ja nicht um eine Klage im
zivilrechtlichen Sinne.
Jemand, der scheinbar gut im Haar liegt, hat
Strafanzeige wegen Veruntreuung gestellt.
Damit soll die Straftat von den Strafverfolgungsbehörden ermittelt und festgestellt werden.
Etwaige Schadenersatzansprüche müssten in einem gesonderten Verfahren
zivilrechtllicher Natur ermittelt werden.