Zitat:
Zitat von Kiki13
Und dies bei Beauftragung des Stadionbaus, bei welcher keine Finanzierung stand, und nach dem Votum des damaligen AR dennoch alles weitergeführt werden sollte.
Wenn wirklich, wie von Kraemer gesagt wurde, bei der Bürgschaftsbeantragung Eigenkapitalangaben gemacht wurden, welche sich anschließend nicht annähernd als real darstellten, und man erst am Abend vor dem ersten Spatenstich erfuhr, dass erhebliche (dadurch ja wohl auch kaum bei der Bürgschaftsbeantragung beinhaltet) Mehrkosten noch hinzu kommen, und dies lt. Kraemer dem AR natürlich bekannt gewesen sei, und auch da dennoch weitergemacht werden sollte...
Wer machte nochmal den ersten Spatenstich???
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Der ist symbolischer Natur und hat rechtlich keinerlei Aussagekraft. Es haftet (straf- und zivilrechtlich) derjenige, der die Verträge und Erklärung rechtsverbindlich unterschreibt. Und das ist eher nicht der jeweilige AR-Vorsitzende...