Mal eine ganz naive Frage an die Juristen:
Müsste sich die Klage nicht eigentlich gegen die Geschäftsführung richten und nicht gegen jemanden aus dem Aufsichtsrat?
Schließlich sind die Einnahmen aus dem Högertransfer doch Sache des alltäglichen Geschäftsbetriebs.
Und über derartige Einnahmen hatte doch (zumindest formal) keineswegs er Aufsichtsrat wirklich zu verfügen, sondern eben der Geschäftsführer.
Wie kommt es also, dass da jetzt aber ein Aufsichtsratsmitglied wegen Veruntreuung angeklagt werden kann?
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub...
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