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Zitat von Mittelstürmer
Die Nachricht ist meines Erachtens falsch. Die Insolvenz eines Vereins (§ 42 BGB) führt nicht notwendigerweise zum Verlust der Rechtsfähigkeit, die als Voraussetzung der DFB-Statuten gilt. Insbesondere wissen wir ja jetzt, dass das Insolvenzverfahren nicht mit dem Antrag sofort eröffnet wird, so dass immer eine gewisse Zeit bleibt, Kölmel zum Verzicht zu bewegen und neues Geld (z. B. über Club-der-100er) in den Verein zu bekommen.
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Das stimmt (jedenfalls wenn das mit dem Gesetz so einfach ist wie es da steht, ich kenne mich nicht so sehr gut aus), habe ich gerade auch nochmal nachgelesen. Voraussetzung für den Erhalt der Rechtsfähigkeit - wenn das denn überhaupt nahtlos weitergehen kann, obwohl die Insolvenz eröffnet wurde - wäre dann aber wohl eine Planinsolvenz, und auf die müsste sich Kölmel als größter Gläubiger auch erst einmal einlassen. Letztlich unterscheidet sich das doch "von außen" betrachtet kaum von einer Stundung, oder?