Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Es ging aber um die Frage , ob das Präsidium entscheiden kann, dass die Mitgliederverwaltung von der Gmbh gemacht wird.
Laut Satzung braucht dazu das Präsidium niemand zu fragen und wenn, wäre es bestenfalls der Verwaltungsrat, den das Präsidium fragen müsste, keinesfalls die Mitgliederversammlung.
Da sowieso in den Gremien Inzucht herrscht, hat sich das Präsidium eben abgestimmt mit dem VR.
Der VR steckt sowieso mehr in dem gesamten Fiasko drin als Lorenz zugibt.
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Aha. Wo in der Satzung ist die Ermächtigung für derartige Vergaben denn zu finden? Das muss ich dann wohl überlesen haben...
Bezüglich des VR gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Hier gibt es einige Aufgaben des VR, welche ich nicht erbracht sehe.