Also die offiziellen Regeln schreiben folgendes:
"Ein abgebrochenes Spiel wird wiederholt, sofern die Wettbewerbsbestimmungen nichts anderes festlegen!"
Quelle:
www.dfb.de dort in der Rubrik Schiedsrichter zu den Regeln
Regel 7 - Dauer des Spiels, ab S. 61
Jedes Land kann dahingehend seine Bestimmungen festlegen, in Deutschland ist es nun einmal so.
Ich selber hatte dreimal das "Vergnügen" ein Spiel abrechen zu müssen.
1) eine kleine Massenschlägerei bei einem Jugndspiel mit ca. 40 Beteilgten
2) Kreisliga A mit 5 Feldverweisen, davon 4 für eine Mannschaft innerhalb von knapp 10 minuten Mitte der zweiten Halbzeit. Dann verletzte sich noch ein Spieler dieser arg dezimierten Truppe und auf bitten des Spielführers wurde das Spiel dann abgebrochen. Achja, wichtig, die in Überzahl spielende Mannschaft muß in Führung liegen.
3) Sportplatz Siegelallee, der, welcher an der Armbrustschießanlage grenzt. Wir hatten gerade angefangen, als auf einmal drei Zivilisten auf dem Platz standen und mir mitteilten, das ein Armbrustschießen stattfindet. Deshalb sei der Platz aus sicherheitstechnischen Gründen von Seiten der Stadt Aachen gesperrt worden. Dummerweise hatte der Heimverein vergessen dies den Gästen und der spielleitenden Stelle mitzuteilen.
Noch etwas zum provozierten Spielabbruch, in den Sportgerichtsverhandlungen wird ja anhand der Zeugenaussagen versucht, den Schuldigen für den Spielabbruch zu finden. soweit ich hier die Satzung des FVM noch kenne, gilt bei erwiesener Schuld dieser Verein automatisch als Verlierer. Demzufolge lohnt sich das dann überhaupt nicht.
Gruß
Printenduevel
P.S. Liebe Aachener Ex-Schirikollegen, habt Ihr mich jetzt identifiziert? Vielleicht auch der eine oder andere Spieler? Zumindest im zweiten Fall hat ein ehemaliger Alemanne gespielt.