Thema: Frage Iaf
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #148  
Alt 29.03.2013, 19:11
Benutzerbild von a.tetzlaff
a.tetzlaff a.tetzlaff ist offline
Foren-Inventar
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 19.395
Abgegebene Danke: 4.145
Erhielt 7.277 Danke für 3.252 Beiträge
Zitat:
Zitat von Beewood Beitrag anzeigen
Es ist schon erstaunlich, was manche Menschen sich herausnehmen.

Viele Aussagen zum Thema IAF sind sogar strafrechtlich verfolgbar. Da hilft auch der Nick nicht, hinter dem sich manch einer sicher fühlt.

Ich werde hier weder eine offizielle Stellungnahme in Namen einer "Stimmungsgruppe" (IAF) abgeben, noch auf die Anfeindungen gegen meine Person als IG-Kandidat näher eingehen.

Nur soviel sei gesagt. Es gibt zwar ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses beinhaltet aber nicht das gezielte äußern von Unwahrheiten, sowie deffamierende und beleidigende Aussagen zu tätigen.

Ich persönlich bin nicht weiter bereit mir hier alles gefallen zu lassen.

Einige in diesem Forum sollten sich überlegen, ob Ihr radikales Auftreten in diesem Forum immer ungestraft bleibt. Und ob dieses mit der Satzung der IG und dem Ehrenkodex der "Fans- und Fan-Clubs der Alemannia" in Einklang zu bringen ist.

Gewalt findet nicht nur auf oder vor oder hinter Tribünen statt und muss nicht zwingend körperlich ausgeübt werden.
Welche aussagen zur iaf sind strafrechtlich verfolgbar?

Welche relevanten anfeindungen dir als ig - kandidat gegenüber hat es hier gegeben ?

Helf uns mal , ich finde nichts.
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
Mit Zitat antworten