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Alt 18.12.2012, 10:23
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Zitat:
Zitat von acbull Beitrag anzeigen
Das bedeutet dementsprechend das dieser Kredit damit als vorzeitig getilgt bezeichnet werden kann!?
Der Kredit gegenüber der AM wäre damit zu 80 % (das ist über die Bürgschaft abgesichert) "getilgt", gleichzeitig besteht jedoch eine Verbindlichkeit gegenüber dem Bürgen, also dem Land NRW, in gleicher Höhe.

Zitat:
Zitat von acbull Beitrag anzeigen
Dann würden alle zukünftigen Zahlungen einzig der Stadt gehören.
a) Welche Zahlungen?
b) Wenn es welche geben sollte, gehen die an die Stadt, das Land, an die AM und die sonstigen Darlehensgeber.

Zitat:
Zitat von acbull Beitrag anzeigen
Verstehe ich das gerade falsch oder würde uns die AM damit sogar einen Gefallen tun?
Das verstehst du falsch, die AM tut sich selbst einen Gefallen, sie bringt die Zahlung der Landesbürgschaft zeitlich näher.

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acbull (18.12.2012)