Zitat:
Zitat von acbull
Das bedeutet dementsprechend das dieser Kredit damit als vorzeitig getilgt bezeichnet werden kann!?
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Der Kredit gegenüber der AM wäre damit zu 80 % (das ist über die Bürgschaft abgesichert) "getilgt", gleichzeitig besteht jedoch eine Verbindlichkeit gegenüber dem Bürgen, also dem Land NRW, in gleicher Höhe.
Zitat:
Zitat von acbull
Dann würden alle zukünftigen Zahlungen einzig der Stadt gehören.
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a) Welche Zahlungen?
b) Wenn es welche geben sollte, gehen die an die Stadt, das Land, an die AM und die sonstigen Darlehensgeber.
Zitat:
Zitat von acbull
Verstehe ich das gerade falsch oder würde uns die AM damit sogar einen Gefallen tun?
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Das verstehst du falsch, die AM tut sich selbst einen Gefallen, sie bringt die Zahlung der Landesbürgschaft zeitlich näher.