Zitat:
Zitat von svenc
wenn Hellmich eine Gewährleistungsbürgschaft einer Bank vorlegt, dürfen wir die 5% auch nicht einbehalten.
Gruß
svenc
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Was aber, wie ja bereits mehrfach festegestellt wurde, für eine mängelfreie Abnahme gilt.
Jeder Bauherr hält im Normalfall den adäquaten Mängeleinbehalt ein. Hier ist sogar noch ein Druckzuschlag von 100% zulässig. D. h. bei vorhandenen Mängeln in Höhe von 5 Mio., darf der Bauherr bis zur Beseitigung der Mängel 10 Mio. einbehalten.