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Alt 15.12.2012, 08:19
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
wenn Hellmich eine Gewährleistungsbürgschaft einer Bank vorlegt, dürfen wir die 5% auch nicht einbehalten.

Gruß

svenc
Was aber, wie ja bereits mehrfach festegestellt wurde, für eine mängelfreie Abnahme gilt.
Jeder Bauherr hält im Normalfall den adäquaten Mängeleinbehalt ein. Hier ist sogar noch ein Druckzuschlag von 100% zulässig. D. h. bei vorhandenen Mängeln in Höhe von 5 Mio., darf der Bauherr bis zur Beseitigung der Mängel 10 Mio. einbehalten.
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Pratsch-Gelb (15.12.2012)