Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958
Ich weiß noch immer nicht, worüber Du Dich hier jetzt so aufregst. Nach Deiner Lesart sollte also unverzüglich Insolvenz angemeldet werden? Würde dies denn zu den Vereinbarungen und Verträgen mit der AM und der Stadt in Sachen Umschuldung der Stadionfinanzierung/Kredite und Gründung einer städtischen Gesellschaft diesbezüglich passen?????????
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Wenn eine Gesellschaft insolvent ist, hat sie Insolvenzantrag zu stellen. Das ist auch eine soziale Verpflichtung, und die Gesellschafter (d.h. in diesem Fall der Geschäftsführer des Hauptgesellschafters) können sich strafbar machen, wenn sie es nicht tun.