Zitat:
Zitat von klenkes67
Weil seine Leistung abgenommen wurde, ändert sich jetzt auch noch die Beweispflicht..... jetzt muss der AG ( GmbH) beweisen das ein Mangel vorliegt.... vor der Abnahme muss der AN ( Hellmich ) beweisen das kein Mangel vorhanden ist.
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Und das wird jetzt (fast) unmöglich sein...