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Alt 03.12.2012, 09:51
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Zitat von Aachener Alemanne Beitrag anzeigen
Ich meine in der Zeitung (oder war es die PK?) gehört/gelesen zu haben, dass es sich dabei um 5.000 € oder 5.500 € handelt.
Bis zu 5.600 Euro (bzw. zukünftig 5.800 Euro), orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung.
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