Zitat:
Zitat von Aachener Alemanne
Ich meine in der Zeitung (oder war es die PK?) gehört/gelesen zu haben, dass es sich dabei um 5.000 € oder 5.500 € handelt.
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Bis zu 5.600 Euro (bzw. zukünftig 5.800 Euro), orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung.