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Alt 30.11.2012, 00:18
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Harvey Specter Harvey Specter ist offline
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Vorab möchte ich den letzten Beiträgen zustimmen, die anmerkten, dass der Grundgedanke des Threads durch die Be- und Anschuldigungen etwas aus den Augen verloren wurde.

Weiterhin wäre ich sehr, sehr glücklich, wenn wir hier im Forum etwas schaffen würden, was Alemannia und die Presse nicht auf die Reihe bekommt. Ich würde folgende Begrifflichkeiten definieren wollen, die nach Möglichkeit zu trennen wären:

"GmbH" : Alemannia Aachen GmbH (HRB 13710)
"Stadion-GmbH" : Alemannia Aachen Stadion GmbH (HRB 14248)
"Verein" : Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900
"Klub": GmbHs, Verein, Fans, etc., alles was schwarz-gelb ist und denkt
"Spiel-GmbH" : Alemannia Aachen Spielbetriebs- und Sportwerbegesellschaft mbH (HRB 7982) spielt wohl keine Rolle

Alle Gesellschaften sind eigene Rechtsträger und können somit selber Insolvenz anmelden.

Auf der Seite der IHK Aachen habe ich etwas zur Insolvenz gefunden:
http://www.aachen.ihk.de/produktmarken/recht/Rechtsinformationen/Aktuelle_Dokumente_zum_Thema_Recht/1395864/Insolvenzordnung_Hinweise_fuer_Glaeubiger.html;jse ssionid=718627415CFDE86357E252294FD14065.repl1

Zitat:
RECHTSINFORMATION
Insolvenzordnung: Hinweise für Gläubiger


15. Der Insolvenzplan
Der Insolvenzplan soll den Beteiligten eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eröffnen, eine Insolvenz auf der Grundlage der Gläubigerautonomie flexibel und wirtschaftlich effektiv abzuwickeln. Die an der Insolvenz Beteiligten können im Insolvenzplanverfahren von den Vorschriften der Insolvenzordnung abweichen, wenn sie meinen, dass dies zu einer besseren Verwirklichung des Verfahrensziels führen kann. Neben der Sanierung oder der Übertragung des Unternehmens ist das Planverfahren auch für von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Formen der Liquidation offen. Durch die Gesetzesreform soll das Insolvenzplanverfahren gestärkt und flexibilisiert werden. Hinzuweisen ist auf folgende Neuerungen: Möglichkeit der Umsetzung eines Insolvenzplans auch bei Masseunzulänglichkeit, § 210a InsO, die Durchführung eines Debt-to-Equity-Swap (Umwandlung von Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile) gemäß § 225a InsO und die sofortige Beschwerde gemäß § 253 InsO.
Insolvenzverwalter und Schuldner sind berechtigt, einen Insolvenzplan zu erstellen und vorzulegen. Den Gläubigern steht kein eigenes Initiativrecht zu. Die Gläubigerversammlung kann aber den Insolvenzverwalter unter Vorgabe bestimmter Planziele beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten und durch diese Vorgaben starken Einfluss auf die Ausgestaltung des Plans zu nehmen. Der Plan muss einen darstellenden Teil enthalten, der über das bisherige Geschehen und die Grundlagen und die Auswirkungen des Plans berichtet und einen gestaltenden Teil, in dem festgelegt wird, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden soll. Dazu gehören zum Beispiel Aussagen, welche Forderungen voll erfüllt werden, welche gestundet und welche erlassen werden sollen.
...
Wird die Bestätigung des Plans rechtskräftig, treten dessen Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein, also auch gegenüber Insolvenzgläubigern, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben und Beteiligten, die dem Plan widersprochen haben. Gerät allerdings der Schuldner mit der Erfüllung des Plans gegenüber einem Gläubiger erheblich in Rückstand, werden für diesen Gläubiger im Plan vorgesehene Stundungen oder teilweiser Erlass von Forderungen hinfällig. Voraussetzung ist, dass der Schuldner eine fällige Forderung nicht erfüllt, obwohl der Gläubiger schriftlich gemahnt und eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.
Gläubiger können aus dem Plan in Verbindung mit der Eintragung in die Tabelle wegen nicht vom Schuldner bestrittener und im Prüfungstermin festgestellter Forderungen die Zwangsvollstreckung betreiben.
Wird der bestätigte Plan rechtskräftig, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Der Schuldner erhält das Recht zurück, frei über die Insolvenzmasse zu verfügen. Allerdings kann im Insolvenzplan vorgesehen werden, dass die Erfüllung des Plans durch den Insolvenzverwalter überwacht wird.
...
Stand
März 2012
...
Wenn ich diese Ausführungen auf unsere Situation umdeute, heißt dies für mich, dass Herr Mönig als Vertreter des Schuldners einen Plan aufgestellt hat, dem offensichtlich die vorl. Gläubigerversammlung und auch das Gericht zugestimmt hat. Vorher wird er sich mit den Gläubigern auseinandergesetzt haben und Schuldenerlasse, -stundungen etc. diskutiert haben. Wenn der Plan nun gut funktioniert, werden die restlichen Schulden in absehbarer Zukunft getilgt, weil es der Plan hergibt, und dann sind wir eines Tages schuldenfrei.


http://www.alemannia-aachen.de/aktuelles/nachrichten/details/Amtsgericht-nimmt-Gesamtpaket-zur-Sanierung-an-21788M/

Zitat:
Mi, 28. November 2012
Amtsgericht nimmt Gesamtpaket zur Sanierung an

...

„Ich freue mich, dass die Beteiligten unserem Gesamtpaket zur Sanierung des Vereins zugestimmt haben“, sagt Michael Mönig. Die Aufgaben in den kommenden Wochen und Monaten sind komplex, entsprechend wichtig ist das gesamte Team, das um die Rettung des Vereins kämpfen wird. „Es ist schon erstaunlich, wie viel Zustimmung wir in den vergangen Tagen von Fans und Sponsoren erhalten haben. Das motiviert und zeigt, dass die Alemannia realistische Chancen besitzt, sich über ein Insolvenzplanverfahren zu sanieren und dann neu starten zu können“, zeigt sich Mönig zuversichtlich. In den kommenden Tagen wird nun das Sanierungskonzept finalisiert und mit dem vorläufigen Sachwalter Professor Mönning abgestimmt.
Ziel der Verantwortlichen ist es, dass Alemannia Aachen diese Saison in der Dritten Liga zu Ende spielt und das Insolvenzverfahren erst danach eröffnet wird. Gemäß den Statuten des Deutschen Fußball Bundes (DFB) wäre Alemannia Aachen dann abgestiegen. Der Umgang mit den Ansprüchen der Gläubiger soll nach Insolvenzeröffnung zwischen den Beteiligten in einem Insolvenzplan geregelt werden. Wird dieser Plan von den Beteiligten akzeptiert, kann der Verein dann in der vierten Liga ohne finanzielle Altlasten neu starten. Voraussetzung für diese Planung ist es, dass zeitnah weitere Sponsorengelder akquiriert werden, mit denen der Spielbetrieb bis Saisonende Juni 2013 finanziert werden kann.
Zuerst passt der Alemannia-Beitrag mit den IHK-Angaben überein ("über ein Insolvenzplanverfahren zu sanieren"), doch dann weichen die Artikel stark voneinander ab.

Fragen:
1) Wie passt es zusammen, dass das Insolvenzplanverfahren eine Schuldenfreiheit als Ziel hat und Herr Mönig dann immer wieder davon spricht, dass das Insolvenzverfahren genau am 30.06.2013 eröffnet werden soll?
2) Wenn das Planverfahren abgesegnet wird, wäre es denkbar, dass sogar das Insolvenzverfahren aufgehoben wird. Wieso war es dann so bedeutend und mit personellen Konsequenzen verbunden, dass Herr Mönning Insolvenzverwalter/Sachverwalter wird? Als Kontrolleur, wenn er überhaupt vom Gericht gefordert wird, der überwachen muss, dass der Insolvenzplan eingehalten wird, hätte auch ein Wald- und Wiesenverwalter gereicht.

Um es ganz deutlich hervorzuheben: Ich wittere hier auf keinen Fall eine "Verschwörungstheorie". Wenn ich hier laienhaft versuche eins und eins zusammenzuzählen, kommt hier bei mir nicht zwei raus. Kann mir jemand dies fachlich plausibel erklären? Oder machen wir eine Insolvenzplanverfahren, das nicht die Sanierung, sondern nur ein Durchhalten bis zum 30.06.2013 zum Ziel hat?

Wenn wir jetzt bis zum 30.06.2013 kein richtiges Insolvenzplanverfahren mit Aussicht auf Schuldenfreiheit hinbekommen, werden wir es auch nicht nach dem 30.06.2013 schaffen. Insofern ist dann die Aussage, dass die Lizenzen bei der GmbH bleiben m.E. kritisch. Irgendwie erscheint mir das Ganze nicht rund.

Was passiert eigentlich mit der Stadion-GmbH? Hier gibt es auch mehr Vermutungen als klare Planungen.
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]
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I LOV IT (30.11.2012), KriZz (30.11.2012), Urbs Aquensis (30.11.2012)