Zitat:
Zitat von littlefatman
Neben den "Kassenkrediten" vieleicht viel wesentlicher :
Der Verein steckt ja auch mit "Eigenkapital" in der GmbH,
welches letztlich auch über Kredite finanziert ist (?).
(Ich kann das nicht korrekt konkretisieren)
Dieses "Eigenkapital" dürfte wohl das erste sein, was
komplett in der Insolvenzmasse untergeht, wenn nach der
Planinsolvenz die eigentliche Insolvenz erfolgt (?!).
Das kann der Verein doch gar nicht stemmen ?
Da muss doch am Ende die frisch sanierte GmbH "verkloppt"
werden um als Verein am Leben zu bleiben.
Den Gedankengang mag ich gar nicht weiter fortspinnen ...
Auch hier wäre eine Konkretisierung durch kompetente
Dritte hilfreich.
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Ich kann Dich beruhigen, der Verein hat damals das gesamte Eigenkapital in Form von Sacheinlagen (Spielerverträge und Werte) eingezahlt, also keinen Kredit aufgenommen oder nur eine Teilzahlung (die eine Pflicht zur vollständigen Einzahlung im Bedarfsfall beinhaltet) geleistet. Das Eigenkapital ist aufgebraucht bzw. Negativ und eine Weiterführung der GmbH wäre nur möglich wenn die Gesellschafter sich zum Nachschuß in benötigter Höhe verpflichten oder es eine positive Fortführungsprognise geben würde. Beides ist nicht möglich also wird die GmbH abgwickelt bzw durch Insolvenz vernichtet, wäre noch EK da oder müsste noch eingezahlt werden würde das natürlich mit verbrannt.
Also hier kein Problem für den Verein, nur ein paar Gesellschafter Darlehn gehen still und heimlich mit über die Wupper...