die traftat muss doch nicht benant werden.
es gilt der amtsermittlungsgrundsatz.
man formuliert wie folgt:
"...wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände..."
fk wird nicht das thema sein. vielmehr ist interessant, ob und inwieweit ein straftatbestand auch gegen die anderen in der stadionaffäre handelnden personen nachzuweisen ist.
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