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Alt 14.11.2012, 16:30
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Zitat:
Zitat von Tivoli001 Beitrag anzeigen
...und dem Arbeitnehmer kein Verschulden nachzuweisen ist, steht ihm eine Entschädigung zu. Und dann greift die Sache mit der Abfindung.
Immer noch falsch. Wenn eine betriebsbedingte Kündigung allen Vorschriften entspricht, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ich habe das weiter oben schonmal mit svenc diskutiert.
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