Zitat:
Zitat von Tivoli001
...und dem Arbeitnehmer kein Verschulden nachzuweisen ist, steht ihm eine Entschädigung zu. Und dann greift die Sache mit der Abfindung.
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Immer noch falsch. Wenn eine betriebsbedingte Kündigung allen Vorschriften entspricht, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ich habe das weiter oben schonmal mit svenc diskutiert.