Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi
Es wird in vielen Fällen so gezahlt, aber beileibe nicht in allen. Es gibt auch viele Fälle, in denen die Kündigung ohne Abfindung wirksam ist, denn es gibt nun mal keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Deshalb meine ich, es wäre töricht gewesen, diesen Anspruch in einen Arbeitsvertrag aufzunehmen.
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Sowas wird nicht in normalen unbefristeten Arbeitsverträgen aufgenommen. Das gibt es nur bei hochdotierten Arbeitsverträgen, die auf Zeit laufen. Geschäftsführer-, Managerposten o.ä., falls sie vor Vertragsende ausscheiden.
Natürlich gibt es kein Recht darauf. Allerdings endet es in der Regel immer so, denn es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches man nicht so einfach kündigen kann. Das sagt ja eigentlich schon der Name.
Wenn dies einseitig aus irgendwelchen Gründen, vom Arbeitgeber eingeleitet wird und dem Arbeitnehmer kein Verschulden nachzuweisen ist, steht ihm eine Entschädigung zu. Und dann greift die Sache mit der Abfindung.
Ich denke mal Du verwechselst hier einiges. Nichts für Ungut und schönen Nachmittag noch.