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Alt 16.08.2012, 17:18
svenc
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Zitat von Muckel Beitrag anzeigen
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Mir ist es lieber, wenn ich Sie nicht veröffentliche

Aber zu dem Gruppenverbot kann ich ja nun meine neue rechtlich gewonne Kompetenz weitergeben

Aaaalso... Ein FuBa Stadion ist anders als eine Privatwohnung ein halböffentlicher Raum. Die Verweigerung des Zutritts für gesamte Gruppen ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich, solange einzelne Personen in dieser Gruppe nicht gegen die Hausordnung verstoßen!



dann hast Du wohl eine ähnliche Mail von Lutz bekommen, wie ich auch.

Und ich habe ihm darauf geantwortet und die beiden BGH-Urteile geschickt, nachdem die Alemannia doch problemlos ganzen Gruppen Hausverbot erteilen kann.

Das BGH fordert nur eine "sachliche Begründung" für das Hausverbot.
Und sachliche Gründe fallen mir eine ganze Menge ein.

Gruß

svenc
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