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Alt 17.03.2008, 17:34
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Paar Infos? Bitte!

Zitat:
Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen
1.) Wichtig ist, dass ihr die Beweglichkeit der GmbH genauso berücksichtigt, wie die Interessen der Fans, d.h. das bei schnell zu treffenenden Entscheidungen die GmbH nicht an Ketten gelegt wird, bis eine Mitgliederversammlung einberufen wurde - also eine Handlungsunfähigkeit der GmbH zum Alltag wird.
2.) Wie sollen solche "satzungsgemäß formulierte Kriterien" denn aussehen? Auch wenn das "freie Vorschlagsrecht" eine tolle Sache ist, läuft die Sache ja Gefahr, dass wir uns vor jeder Wahl 3 Stunden anhören müssen, wie jeder Hinz den Kunz (und vermutlich auch jeder Kunz seinen Hinz) vorstellt, da ja alle vorgeschlagen wurden. Deswegen sind die erwähnten Kriterien für mich enorm wichtig - darf man da ein paar Details hören? Danke nochmal!
Tachen auch.

Ich danke für deinen Beitrag und will dir gerne die gewünschten Infos geben (allerdings nur soweit sie schon jetzt für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einiges wird noch zu verhandeln sein...).

zu 1.) Richtig! Die Handlungsfähigkeit der GmbH muss gewahrt bleiben, und das wird sie auch. Das "operative Geschäft" wird durch unseren Antrag gar nicht berührt.

Bereits jetzt heißt es in der gültigen Satzung (schwarze Farbe!):

"(4) Der Vorstand (Anm: des TSV!) hat im Innenverhältnis die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen:

a)zu jedem Gesellschafterbeschluss der Alemannia Aachen GmbH und ihrer Untergliederungen sowie aller Tochtergesellschaften des Vereins und deren Untergliederungen, der das Stammkapital der Alemannia Aachen GmbH erhöht und zur Übernahme der durch die Kapitalerhöhung entstehenden neuen Stammeinlagen andere Gesellschafter als der Verein zugelassen werden oder
b) wenn der Verein seine Geschäftsanteile an der Alemannia Aachen GmbH ganz oder teilweise überträgt oder belastet.
c) bei jeder Änderung der Gesellschafterverträge von Tochtergesellschaften sowie deren Untergliederungen.
Der Zustimmungsbeschluss der Mitgliederversammlung bedarf einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen."


Du siehst, wir möchten erreichen, dass die bestehenden Regelungen auch auf die Töchter (grüne Passagen!) der Alemannia Aachen GmbH angewendet werden sollen, z.B. auf die Stadionbau GmbH, die ja bereits als Tochter der Alemannia Aachen GmbH existiert.

Durch diese Ausdehnung des bestehenden Paragraphen soll - zum Beispiel - verhindert werden, dass beliebig viele Töchter ohne vorherige Zustimmung des Souveräns, der Mitgliederversammlung, gegründet und deren Gewinne extern abgeschöpft werden bzw. zu viel "fremder" Einfluss ausgeübt werden kann (das ist nämlich durchaus rechtlich möglich) und dass sich - nur mal so als Beispiel - GAZPROM, red bull oder wer auch immer "einkauft", ohne dass die Mitgliederversammlung des TSV dem mit 75% zustimmt bzw. das verhindern kann.

Also eine reine Schutzklausel vor völliger Kommerzialisierung und unkontollierten Alleingängen der GmbH. Das Alltagsgeschäft der Alemannia Aachen GmbH ist dadurch vollkommen unberührt.


zu 2.) Kriterien, satzungsgemäße...

Eine Geschichte zum Lachen, wäre sie nicht so ernst, auch ich kann mich an für mich gar nicht so ferne Zeiten erinnern, als ich annahm, dass die Führungspersonen des TSV satzungsgefordert exorbitant hohe Qualifizierungskriterien erfüllen müssten...


Künftig sollen nach unserer Vorstellung (die inzwischen auch in der gemeinsamen Satzungskommission akzeptiert sind) Kandidaten auch aus den Reihen der Mitglieder (und aus den Gremien) vorgeschlagen werden können, wenn sie z. B. volljährig sind, Mitglied sind (war bisher nicht nötig...!) 50 Unterschriften anderer Mitglieder beibringen können, 40 Tage vor der Wahl (um eben das "Hinz und Kunz-Kandidieren" am Abend selber zu vermeiden...) der Geschäftsstelle benannt werden, diverse und unterschiedliche gremiengebundenen Kriterien erfüllen (Befähigung zum Richteramt oder 20 Jahre verdienstvolle Mitgliedschaft oder Kenntnisse von Zusammenhängen wirtschaftlichen Handelns besitzen oder usw).

Ein darüber hinausgehendes Sortieren nach "ungeschriebenen" Kriterien ("...dämm de sing Naas pass misch nit...") durch die Gremien des TSV darf es dann aber nicht mehr geben - deshalb der Begriff der "satzungsgemäßen" Kriterien.

Diese, und nur diese sind für eine Kandidatur maßgeblich, sonst nix!

Jede weitere Auswahl trifft der Souverän, also die Mitgliederversammlung bei der Wahl mit dem Wahl- und Stimmzettel.


Bitte selber einmal in die gültige Satzung schauen, es ist zum Teil recht lustig - wahlweise auch traurig -, was dort "gefordert" wird, vor allem dann, wenn du die Messlatte "Kriterien" an die geforderten Aufgaben des entsprechenden Satzungsorgans anlegst...


Ich hoffe, dich ein wenig schlauer gemacht zu haben. Ansonsten: nachfragen...

Grüße,

Klööss
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"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."

Geändert von Klööss_vom_Driesch (17.03.2008 um 17:39 Uhr) Grund: ...bissle was Grünes vergessen...
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