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Alt 17.03.2008, 11:33
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AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen
Wie sollen solche "satzungsgemäß formulierte Kriterien" denn aussehen? Auch wenn das "freie Vorschlagsrecht" eine tolle Sache ist, läuft die Sache ja Gefahr, dass wir uns vor jeder Wahl 3 Stunden anhören müssen, wie jeder Hinz den Kunz (und vermutlich auch jeder Kunz seinen Hinz) vorstellt, da ja alle vorgeschlagen wurden. Deswegen sind die erwähnten Kriterien für mich enorm wichtig - darf man da ein paar Details hören?
Hab schon was gefunden

Zitat:
Zitat von AN
Für alle Wahlvorschläge etwa müsse gelten, dass sie 40 Tage vor einer Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle angemeldet werden.

Mitglieder, so die Vorstellungen der Fans, müssten sich für einen Wahlvorschlag - egal ob für das Präsidentenamt oder andere Posten - mindestens 51 Gleichgesinnte suchen, um einen Vorschlag machen zu dürfen. Eine Stimm- und Zählkommission müsse dann die Abstimmung auf der Versammlung begleiten.
Link zur Quelle: Klick mich, Baby!
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