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Alt 25.04.2012, 15:50
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Zitat von KriZz Beitrag anzeigen
Bei einer Fussball-GmbH oder anderen Gesellschaftsformen ist es nicht zwingend mit dem Vertragswerk einer normalen Unternehmung zu vergleichen.

Hierbei sind Einnahmen von der Ligazugehörigkeit abhängig und somit kann dies auch in den Arbeitsverträgen erfasst werden. Andernfalls könnte kaum ein Verein einen Abstieg überstehen.
Heyen hat bei der Vorstellung seines Präsidiums im Presseraum auf Nachfrage wiederholt, dass er Kraemers Vertrag verlängern wolle.
Ich habe ihn gefragt, ob das auch für den Abstieg gelte, weil man dann ja sparen müsse.
Er gab daraufhin zu erkennen, dass sich seine Aussage zu Kraemers Vetragsverlängerung auf den Klassenverbleib bezog .

Daraufhin schaltete sich von hinten der "Pressedirektor" Pracht ein und informierte Herrn Heyen, dass alle Verträge, d.h. der Geschäftsführung und der Mitarbeiter der Geschäftsstelle, nur für Liga 2 gelten.
Man hatte den Eindruck, dass es damals Heyen nicht wusste.
Es ist ja schon Wochen her.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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