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Alt 15.04.2011, 11:04
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Zitat von Yogibär Beitrag anzeigen
In diesem Fall geht es nicht darum ob der Linienrichter sich durch den Becherwurf verletzt oder nicht.

Es geht, meiner Meinung nach, um die Tat es solches.

Dadurch, daß man das Geisterspiel verworfen hat und ein Heimspiel zu Beginn der neuen Saison in mind. 50 km Entfernung austragen muß, erzielt man keine "Abschreckung" für potenzielle Nachahmer.

Der identifizierte Werfer geht doch jetzt höchsten mit Stadionverbot aus der Sache heraus und von einer Geldstrafe für St. Pauli liest man auch nichts mehr.
Da gebe ich Dir ja ausdrücklich recht ! Aber die Schwere der Prellung usw. kann nicht so bedeutend gewesen sein, wie sie kommuniziert wurde, wenn er am Dienstag danach einen Champions - League Einsatz "durchzieht". Das war mein Punkt.
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