Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Wie man zu einer erneuten Kandidatur von HP Appel steht, nachdem er gezwungenermaßen ( Auflage der Stadt zur Bürgschaft) aus dem AR ausgeschieden ist, ist die eine Sache.
|
Ich habe die Auflagen jetzt nicht mehr im Gedächnis, aber gelten die nicht immer noch? Ich meine wieso soll jemand der erzwungenermaßen aus dem AR ausscheiden musste, wegen Bürgschaftsauflagen, nun wieder in den AR gewählt werden können, wo sich die Auflagen der Bürgschaft doch nicht geändert haben und weiterhin Bestand haben?
Kann das jemand mal erklären?