Mal noch eine Frage wegen der Thematik der ermittelnden Staatsanwatschaft, sprich die in Paderborn, die ja schon einmal 40 Anzeigen von Unionern eingestellt hat.
Wie sieht das eigentlich mit Schmerzensgeldforderungen und Schadensersatzansprüchen der Kläger (auch auf Basis der bereits gesammelten Beweislage) aus?
Zum einen hier in unserem Fall, aber auch in den Vorfällen um Union Berlin.
- Denn was Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen angeht hat eine Staatsanwaltschaft ja schließlich nicht wirklich eigenmächtig etwas zu ermitteln, oder?