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Alt 06.12.2010, 10:53
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Zitat:
Zitat von twin-sven Beitrag anzeigen
Dass ausgerechnet Du für eine Preiserhörung plädierst, finde ich sehr beachtlich.

Dennoch finde auch ich den Weiterverkauf der Tickets mit hohem Gewinn auf den Auktionsplattformen übel. Sollte der Verein hier eine rechtliche Handhabe besitzen, um dies zu unterbinden, sollte dies auch unbedingt geschehen.
AGB der Alemannia-Ticketingabteilung, 7.2 a), c) e); 7.5:

7.2 Vor diesem Hintergrund sagt der Ticketinhaber verbindlich zu, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) das Ticket bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe das Ticket zu einem gegenüber dem auf dem Ticket angegebenen Originalpreis erhöhten Preis
zu veräußern; ein Aufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist jedoch zulässig;
e) das Ticket an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben.

7.5 Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen kann der Club von dem Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren ge- speicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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