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Alt 12.04.2010, 17:55
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Zitat:
Zitat von Acceptus AC Beitrag anzeigen
Ok, kehren wir erst mal vor unserer eigenen Haustür.

An welche von den beschriebenen schuldhaften Handlungen glaubst du denn nicht ?
- Verstoß gegen die Haus-/Stadionordnung beim versuchten Verlassen des Gästebereichs
- Nichtbefolgung von Anweisungen des Ordnungsdientes / Polizei
- Tätlichkeit/en gegen Ordnungsdienst / Polizei
- Beleidigung / Beamtenbeleidung
Du hast Körperverletzung der Beamten vergessen.
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