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Alt 19.03.2010, 18:07
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Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Mal ganz abstrakt am Rande:
...
Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern gibt es allerdings Berufsrecht, das (berufliche) Tätigkeit in Fällen bekannter konkreter Interessenkollision recht strikt verbietet. Es besteht nach meiner Einschätzung also eine gewisse Wahrscheinllichkeit, daß Angehörige dieser Berufe, die im Aufsichtsrat mitarbeiten wollen, nicht als echte Spielerberater tätig sind. Das schlössen außerdem auch die ja allseits bekannten Satzungen des Vereins und der GmbH ziemlich weitgehend aus.
...
Gruß
Ebenso abstrakt am Rande:

§ 6 BOStB
Interessenkollision, widerstreitende Interessen
.. Steuerberater dürfen nicht tätig werden, wenn eine Interessenkollision gegeben ist..


Formal liesse es sich vermeiden, indem der Sitzungssaal bei Abstimmungen verlassen wird.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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