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Alt 22.01.2010, 23:24
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Zitat:
Zitat von Klenkes Beitrag anzeigen
Da du ja gerade wieder zur Höchstform aufläufst...wenn jetzt die Baugenehmigung nachträglich ungültig wird wegen der nicht gebauten Brücke, dann ist das doch das Tüpfelchen auf dem i oder?
Da schmeisst Du was durcheinander

Die Baugenehmigung ist gültig, fraglich ist höchstens die Rechtskraft des Bebauungsplans , der eine Brücke voraussetzt, weil sonst laut Gutachten die Überquerung der Krefelderstrasse nicht gesichert ist.

Aber den Unterschied kennst du nicht.

Die Baugenehmigung basiert also auf einer planungsrechtlichen Grundlage, die nicht erfüllt ist.
Übrigens auch bei den Parkplätzen .
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Rudolf Servatius