Wenn man das in dem Bericht der AN rein juristisch betrachtet, ist das Urteil vollkommen ok, da das Verfahren gegen den "beteiligte" Fan wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist. Und wenn man Geringfügigkeit definiert bedeutet das NICHT, dass er Unschuldig ist, sondern eben dass er zwar schuldig ist, aber nur zu einem unverhältnissmäßig geringem Teil schuldig ist...
Also, in diesem Falle ist das Urteil nachvollziehbar, wenn er UNSCHULDIG wäre, dann ist es NICHT nachvollziehbar.
Eigentlich logisch, oder?