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Alt 30.10.2009, 11:55
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Zitat von Monti Beitrag anzeigen
Juristisch gesehen hat jeder Hausherr das Recht, selber zu entscheiden wen er rein lässt und wen nicht. Er kann also Hausverbote erteilen. Warum, wie in dem vorliegenden Fall jetzt, der MSV Duisburg das bundesweit, für die erste bis dritte Liga tun kann, kann ich nicht nachvollziehen.
Der Verein (hier MSV Duisburg) kann ein Stadionverbot ausprechen was für das eigene Stadion gilt. Allerdings haben sich die Vereine zusammen mit DFB und DFL entschlossen das ,,Hausherrenrecht" im Falle von Stadionverboten gegenseitig zu übertragen. Wenn Du jetzt hier in Aachen ein Stadionverbot bekämst, würde dies auch in allen anderen Stadion von Liga 1-3 gelten.

Das man das Hausherrenrecht so auslegen und übertragen kann ist rechtlich auch ok aber im Falle dieser Stadionverbote zeigt sich ja, dass es schnell auch den/die Falsche treffen kann.
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