Bundesweites Stadionverbot auf Verdacht? Geht´s noch?
Dann sollte z.B. nur ein "eingeschränktes Stadionverbot" ausgesprochen werden, z.B. nur für Auswärtsspiele.
Wenn sich der Verdacht ganz klar bestätigt, sieht die Sache dann anders aus.
Sollte sich der Verdacht jedoch nicht ganz klar nachweisen lassen, ist das "eingeschränkte Stadionverbot" auf zu heben!