Zitat:
Zitat von easy
... nach den mir zugänglichen Quellen ist die von dir genannte Vorschrift aus NRW
a) nicht ausdrücklich für Beamte der Hundertschaften sondern für den Wachdienst
b) steht ein solcher Passus da so nicht drin
Deshalb meine (erneute) Bitte nach Quellenangabe.
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Hallo easy,
die Quelle kann ich dir aus oben genanntem Grund leider nicht nennen.
Falls du aber einen netten Polizisten im Freundeskreis haben solltest, könntest du ihn ja fragen. Ich weiß, dass er dir die gleiche Antwort geben würde, wie ich sie gegeben habe.
Der Artikel aus den PDV aus Niedersachsen gilt auch so für NRW und zumindest in diesen Bundesländern für alle Polizisten. Und dazu gehört auch die Hundertschaft.
Grüße,
derBodo.