Ich bin mir nicht sicher, ob hier einige Leute wissen worum es sich hier wirklich geht.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde auf kleinem Dienstweg wird der Verantwortliche von seinem Chef lang gemacht, klar, sofern er auf irgendeinem Video zu erkennen war, ansonsten bekommen alle eine Standpauke, die im Bahnhof die Toiletten "bewachen" mussten, der Kreis der Personen lässt sich anhand eines Diensteinsatzprotokolls nachvollziehen.
Mit einer Strafanzeige geht es hierbei aber um die Existenz eines Menschen, der (gut, übertrieben) seinen Job gemacht hat und wahrscheinlich eine Familie zu ernähren hat.
Will man
- ihm eine Beförderung, die irgendwann ansteht vermiesen ?
- ihn will man ihn im Gefängnis sehen, so weit wird es in diesem Fall nicht kommen ?
- oder will man es gar so weit bringen, das er seinen Job verliert (sollte er aus einem anderen Grund noch ein Disziplinarverfahren laufen haben)?
Das er sich nicht korrekt verhalten hat ist zweifelsfrei, aber es ist niemand "zu Schaden" gekommen, ausser das die Blase von Gardien etwas strapaziert wurde und nach Hause gekommen ist er auch pünktlich (wennnicht sogar früher).
Also ich würde in dem Fall empfehlen den kleinen Dienstweg zu nehmen.
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Ralf Georg
Geändert von King Madness (12.10.2009 um 11:47 Uhr)
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