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Alt 25.05.2009, 22:50
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Alle Satzungsänderungen auf einen Blick:...

Zitat:
Zitat von Urbs Aquensis Beitrag anzeigen
Danke! Das hatte ich auch anders in Erinnerung. Gruß, UA

...unterhalb dieser Zeilen poste ich einmal alle wesentlichen Änderungen der neuen Satzung auf einen Blick, ist ne Menge, möchte ich aber in Anbetracht der Nähe zur JHV hier für uns alle posten. Die komplette Satzung findest du hier. Fragen / Antworten jederzeit gerne!

klööss
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  • Stehen bei einer Mitgliederversammlung Wahlen an, werden die Mitglieder spätestens 90 Tage vor der Mitgliederversammlung hierauf unter Nennung des Termins der Versammlung schriftlich hingewiesen.
  • Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der vollständigen namentlichen Vorschlagsliste für die anstehenden Personenwahlen.

  • Die Mitglieder werden auf die Möglichkeit zur Unterbreitung eigener Kandidatenvorschläge gem. Abs. 6 hingewiesen.

  • Abs. 6: Jedes Mitglied kann Kandidaten zur Wahl in den Vorstand, Verwaltungsrat, Ältestenrat und Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH vorschlagen.
  • Die vorgeschlagenen Personen müssen die Voraussetzungen zur Wahl in die jeweiligen Gremien erfüllen.
  • Der Vorschlag muss mindestens 40 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle des Vereins eingehen
  • Der Vorschlag muss von mindestens 50 nicht kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben sein.
  • Kandidaten zu Gremien des Vereins müssen Mitglied des Vereins sein.
  • Mitglieder erhalten nach Erreichen des 16. Lebensjahres das aktive, mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.
  • Der Verwaltungsrat besteht aus 11 Mitgliedern.
  • Die Kandidatenvorschläge zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH sollen zumindest eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Zugehörigkeit von mindestens 1 Amtszeit in einem Gremium des Vereins,

- Erfahrung von mindestens 3 Jahren in einem für die Aufsichtsratstätigkeit förderlichen Beruf,

- Beendete operativer Tätigkeit von mindestens 3 Jahren bei einem anderen Sportverein/ einer Sportgesellschaft mit professionellen Strukturen innerhalb oder außerhalb des Fußballs,

- mindestens 3-jährige, entlastete Vorstands- oder Aufsichtsratstätigkeit in einem Unternehmen,

- Vorstandserfahrung in einer Aktiengesellschaft oder einem anderen Unternehmen von mindestens 3 Jahren mit vollständiger Entlastung unabhängig von der bisherigen geschäftlichen Thematik.

Kandidaten müssen darüber hinaus jünger als 70 Jahre, sollten aber älter als 30 Jahre sein. Eine Mitgliedschaft im Verein ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend.

  • Wahlen zu den Organen des Vereins und zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH finden einzeln statt.

  • Die Wahlen erfolgen grundsätzlich offen, sofern nicht ein Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheime Abstimmung oder Wahl verlangt.
  • Die Wahl mit Hilfe einer Einzelwahlliste ist zulässig, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dies beschließen.
  • Bei der Wahl zum 1. Vorsitzenden ist zum Präsidenten gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute oder bei weiteren Wahlgängen die relative Mehrheit der Stimmen erhält.
  • Ebenso wird bei den Wahlen der weiteren Mitglieder des Vorstandes verfahren.
  • Steht für eine Position im Vorstand nur ein Kandidat zur Wahl, so wird zur Besetzung dieser Position jeweils offen gewählt.
  • Bei der Wahl zum Verwaltungsrat, Ältestenrat und Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH ist gewählt, wer die relative Mehrheit der Stimmen erhält.
  • Bei Listenwahl sind die Kandidaten bis zur Höchstgrenze der zu wählenden Mitglieder eines Organs gewählt, die in absteigender Stimmenzahl die relative Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erhalten.
  • Dabei hat jeder Stimmberechtigte so viele Stimmen, wie Plätze zu vergeben sind; er muss jedoch nicht alle Stimmen abgeben und darf pro Kandidat nicht mehr als eine Stimme abgeben. Bei Stimmengleichheit finden bis zu einer Entscheidung erneute Abstimmungen statt.
  • Der Versammlungsleiter kann eine Wahlkommission aus Mitgliedern der Vereinsgremien, die nicht zur Wahl stehen, bestimmen.
  • Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied sich innerhalb oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Alemannia rassistisch äußert oder anderweitig sich rassistisch oder politisch-religiös extremistisch verhält, äußert oder sich zu erkennen gibt oder einer von den staatlichen Organen beobachteten Gruppierung angehört oder mit ihr sympathisiert.
  • Zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates ist die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrates der Alemannia Aachen GmbH. zu ermöglichen.
  • Dazu zahlreiche kleinere Änderungen, Ergänzungen, Umstellungen, Streichungen und Anpassungen an externe Vorgaben, die Sie bitte der Satzung auf der HP der Alemannia entnehmen.
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"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."

Geändert von Klööss_vom_Driesch (26.05.2009 um 14:13 Uhr) Grund: Korrektur der Form
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