Shamrock
02.09.2007, 12:52
Also ich finde die 4 Spiele Sperre viel zu gering.
Der Tritt in die Kniekehle von Bechmann war grob gesundheitsgefährdet und eine unglaubliche Unsportlichkeit.
Desweiteren war es ja nun wirklich nicht der 1. Ausraster von Demel, der einschlägig als Wiederholungstäter zu behandeln sein müsste.
Und dann diese Begründung: Es sei nur als eine leichte Tätlichkeit anzusehen, weil Bechmann sich ja nicht verletzt hat.
D.h.: Demel bekommt nur die angemessene Strafe wenn er mit dem Versuch Bechmann das bein zu brechen auch Erfolg hat.
Ganz große Leistung!Bei solchen Sachen muss man mal Zeichen setzen.
mfg
Tobias
Der Tritt in die Kniekehle von Bechmann war grob gesundheitsgefährdet und eine unglaubliche Unsportlichkeit.
Desweiteren war es ja nun wirklich nicht der 1. Ausraster von Demel, der einschlägig als Wiederholungstäter zu behandeln sein müsste.
Und dann diese Begründung: Es sei nur als eine leichte Tätlichkeit anzusehen, weil Bechmann sich ja nicht verletzt hat.
D.h.: Demel bekommt nur die angemessene Strafe wenn er mit dem Versuch Bechmann das bein zu brechen auch Erfolg hat.
Ganz große Leistung!Bei solchen Sachen muss man mal Zeichen setzen.
mfg
Tobias